Frage
Aus der Bevölkerung wird häufiger die Frage geäußert, ob auch private Geräte, bspw. zum Anschluss an den Backbone, aus den Projektmitteln bezahlt werden können.
Antwort
Von Seiten des Fördermittelgebers gibt es (mündlich) keine Einschränkungen, die eine solche Mittelverwendung untersagen würden.
Gleichzeitig müssen jedoch gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, die eine (einfache/unbürokratische) Weitergabe der Gelder deutlich erschweren.
- Die Stadtverwaltung ist innerhalb der Projektphase alleiniger Mittelempfänger. Eine direkte Weiterleitung (Durchleitung) an Andere ist damit ausgeschlossen.
- Jede Mittelvergabe der Stadt entspricht einer "Vergabe" und muss also solche behandelt werden.
- Schenkungen sind nicht möglich.
Damit bleibt als Möglichkeit noch die Besitzübertragung städtischer Geräte (und damit städtischen Eigentums).
- Es ist eine vertragliche Regelung notwendig, die dem Eigentümer (der Stadt) ein (uneingeschränktes) Zugriffs- und Zugangsrecht auf die Geräte ermöglicht.
- Die Stadtverwaltung muss die Verwendung entsprechend der Zweckbindung der Fördermittel dauerhaft überwachen.
- Versicherungsfragen (Haftung für Schäden durch die Geräte und für Schäden an den Geräten) müssen geklärt sein.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen solchen Mustervertrag. Die o.g. Liste ist möglicherweise nicht abschließend.
Durch die Aufstellung des Projektes "zur Unterstützung der Freifunk-Idee" erscheint es mir momentan eher angeraten, den Mustervertrag für die Anbringung von privatem (Vereins-) Eigentum an städtischen Objekte voranzutreiben. Dieser Vertrag kann (hoffentlich) durch andere Kommunen genutzt werden und ist damit auch unabhängig von Fördermitteln (und damit auch nach 2018 in Gera) anwendbar.
Private Router werden (momentan und vermutlich auch zukünftig) nicht aus Fördermitteln bezahlt.